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Neues Zulassungsverfahren für das Medizinstudium

15.06.2018, 15:43 Uhr

Foto: R. Schnelle

Talent- statt Wartezeitquote


Die Wartezeitquote wird im neuen Zulassungsverfahren für ein Medizinstudium künftig wegfallen. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) am heutigen Freitag auf ihrer Plenarsitzung in Erfurt beschlossen. Damit reagieren die Länder auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017, bei dem ein Karlsruher Richter entschieden hatte, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig sei und bis Ende 2019 neu geregelt werden müsse (1 BvL 3/14).

Die Beschlüsse lauten folgendermaßen: Mindestens 20% der Studienplätze sollen an die Abiturbesten vergeben werden. Die Wartezeitquote wird wegfallen und durch eine „Talentquote“ ersetzt, in der andere Qualifikationen als die Abiturnote angerechnet werden, also die „besondere Eignung“, wie es Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank, die die KMK-Arbeitsgruppe zur Neuordnung der Medizin-Zulassung leitet, beschreibt. Dabei könne etwa „der eigene Lebenslauf und individuelles Engagement“ berücksichtigt werden. Außerdem sollen für die Auswahlentscheidungen der Hochschulen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden. Welche das sind und wie diese Kriterien zu gewichten sind, werden die Minister nach eigenen Angaben wohl noch im Laufe des Jahres entscheiden.

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