Am 14. April dieses Jahres hat die nahezu über zwei Jahre andauernde Diskussion über die Neuordnung der Luftrettung in Schleswig-Holstein ein aus einsatztaktischer und ökonomischer Sicht gutes Ende gefunden.
Wurde anfangs durch eine Regionalanalyse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Schleswig-Holsteins sogar die Abschaffung eines RTH in Erwägung gezogen, bleiben nun dem nördlichsten Bundesland alle drei Luftrettungsstützpunkte erhalten. Allerdings wird es in den nächsten Monaten eine gravierende Umstrukturierung der Luftrettung geben, die eine flächendeckende schnelle Hilfe aus der Luft für das gesamte Land garantiert.
So wird “Christoph 12” (Zivilschutz) von Eutin nach Ahrensbök umziehen, während “Christoph 42” (DRF) am Kreiskrankenhaus Rendsburg stationiert bleiben wird. Auf Grund der strategisch guten Lage (Mitte des Landes) wird “Christoph 42” zum Dual-use-Hubschrauber (Doppelnutzen: Primär/Sekundär) und in 24-Stunden-Bereitschaft gehen. Zu diesem Zweck wird die derzeit noch in Rendsburg eingesetzte EC 135 durch eine BK 117 B-2 ersetzt. Der zurzeit noch in Itzehoe stationierte “Christoph 52” (DRF) wird ins nordschleswig-holsteinische Niebüll verlegt und nur noch im Tagbetrieb (7 Uhr bis Sonnenuntergang) eingesetzt, damit wird die Versorgung der Bevölkerung auf den nordfriesischen Inseln erheblich optimiert. Darüber hinaus wird auch eine grenzüberschreitende Luftrettung nach Dänemark durch “Christoph 52” möglich – erste Vorbereitungen laufen bereits.
Die Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Luftrettung in Schleswig-Holstein wurde von Vertretern des Sozialministeriums in Kiel, der Landkreise und kreisfreien Städte, der Luftrettungsorganisationen und der Krankenkassen als Kostenträger getragen. Von dieser äußerst sinnvollen Entscheidung wird erhebliche Signalwirkung auf die zukünftige Neustrukturierung der gesamten bundesdeutschen Luftrettung ausgehen. (Scholl)
Weitere Informationen:
Deutsche Rettungsflugwacht e.V.
Raiffeisenstr. 32
D-70794 Filderstadt
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