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Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Saarland

18.05.2006, 08:58 Uhr

Foto: H. Scholl

Am Dienstag, dem 16. Mai dieses Jahres, hat der Ministerrat des Saarlandes einem von der Ministerin für Inneres, Familie, Frauen und Sport, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes zugestimmt, der nun in den saarländischen Landtag eingebracht wird. Das neue Gesetz soll als Grundlage für ein effizient funktionierendes und integriertes System der Hilfeleistung dienen, in dessen Mittelpunkt die zukünftige Integrierte Leitstelle (ILS) des Saarlandes stehen soll.

Als wesentliche Änderungen wurden die folgenden Maßnahmen definiert:

     

  • Absenkung des Eintrittsalters in die Jugendwehr von 10 auf 8 Jahre und Verlängerung der aktiven Dienstzeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr mit der Möglichkeit, auf Antrag wie bisher ab dem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.
  • Verpflichtung der Gemeinde, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe zu erarbeiten.
  • Regelung zur Unterstützung der Feuerwehren durch Hilfsorganisationen (HIO) und Technisches Hilfswerk (THW) im Bereich der Technischen Hilfe.
  • Neuregelung der örtlichen Einsatzleitung.
  • Einbeziehung von Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle in das Katastrophenschutzrecht.
  • Einheitliche Regelung für Feuerwehrangehörige sowie Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz.
  • Errichtung eines Zentrallagers für den Katastrophenschutz.
  • Stärkere Einbeziehung des Gesundheitsbereichs in den Katastrophenschutz.
  • Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle als Einrichtung des Rettungsdienstes und der Feuerwehr mit der einheitlichen Notrufnummer 112.

Die bereits bewährte Bündelung der Alarmierung und Führung von Rettungsdienst, Brandschutz und Katastrophenschutz unter der einheitlichen Notrufnummer 112 in einer Integrierten Leitstelle (ILS) stellt eine entscheidende Optimierung der saarländischen Hilfsleistungsstruktur dar. Darüber hinaus wird auch der Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes erheblich gestrafft und durch die Einrichtung eines Zentrallagers erheblich verbessert.

IM EINSATZ wird nach Inkrafttreten des Gesetzes und der Umsetzung der Maßnahmen ausführlich darüber berichten. (Scholl)

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