Medienberichten zufolge sollen Rettungsdienst und Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpommern (MV) neu organisiert werden. Danach könnte es ebenfalls zu Einschnitten bei den Leistungen kommen. Kernpunkt dabei ist die Hilfsfrist von 10 Minuten, die im alten RD-Gesetz von 1993 festgeschrieben wurde. In der Regierungskoalition und auch bei externen Fachleuten gibt es das Bestreben, diese Frist zu verlängern, da sie heute bereits in vielen Fällen nicht einzuhalten sei. Künftig sollten bis zum Eintreffen eines Notarztes Rettungsassistenten oder -sanitäter zunächst die Erstversorgung übernehmen – auch um die Kosten zu senken.
Die Krankenkasse AOK begrüßt die geplante Änderung, insbesondere mit dem Verweis auf die „Finanzierbarkeit“. Die Krankenkassen geben nach Angaben der AOK-Nord jährlich etwa 100 Millionen Euro für den Rettungsdienst aus. In MV gibt es laut Kasse in den Kreisen und kreisfreien Städten neun Rettungsleitstellen und insgesamt 106 Rettungswachen im gesamten Bundesland. Das Ministerium erklärt, es gebe noch keine Details zur Novellierung, Ziel sei es aber, die notärztliche Versorgung sicherzustellen, den Transport von Intensivpatienten zu regeln und die Situation in der Wasserrettung zu verbessern. (Quelle: www.ndr.de)