Die pointierteste Frage während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters am gestrigen Nachmittag kam von Jens Spahn von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und richtete sich an Dr. Annette Güntert von der Bundesärztekammer: „Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass wir die Kosten des Notfallsanitätergesetzes einsparen und an die Ärzteschaft auszahlen sollen?“ Die Antwort darauf fiel ebenso dürftig und ausweichend aus wie viele andere Aussagen an diesem Mittwoch im Anhörungssaal 3 101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin. Im Grunde genommen wurde eigentlich nichts Neues kommuniziert. Die angehörten Sachverständigen, von denen manche erst mit 30-minütiger Verspätung (DRK) oder gar nicht erschienen waren (Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz – BKS), gaben auf die Fragen der Politiker überwiegend die Inhalte ihrer bereits schriftlich vorliegenden Stellungnahmen wieder.
Alle betonten, wie wichtig ein solches Notfallsanitätergesetz sei, haben aber an diversen Stellen noch Änderungsbedarf: Die künftigen Notfallsanitäter sind mit den vorgesehenen Kompetenzen überfordert (Bundesärztekammer), die Kostenstruktur ist unklar (GKV-Spitzenverband), die Ausbildung wird doppelt so teuer (Arbeitsgemeinschaft Rettungsassistentenschulen Deutschland), langjährige Mitarbeiter sollten ohne Prüfung zum NFS überführt werden (Ver.di), die künftigen NFS sollen auf keinen Fall Thoraxdrainagen und Koniotomien vornehmen dürfen usw. Dabei hatte Prof. Dr. Gerhard Nadler als Vertreter des Berufsverbandes für den Rettungsdienst (BVRD) bereits ganz zu Anfang der Anhörung darauf hingewiesen, dass es bei den im Gesetzentwurf vorgesehenen Kompetenzen für das Rettungsfachpersonal nicht um Narkoseeinleitungen und ähnlich invasive Maßnahmen gehe. Da aber sowohl Prof. Dr. Bernd W. Böttiger (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin – DGAI) als auch Frank H. Riebandt (Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands – BAND) und Dr. Annette Güntert nicht müde wurden, diese als mögliche und damit zu kritisierende Tätigkeitsfelder der NFS anzusprechen, sah sich Marco König vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) am Ende sogar genötigt, die Aussage Nadlers zu wiederholen. So blieb am Ende der Eindruck, dass nur die bekannten Sichtweisen noch einmal ausgetauscht wurden. Vielleicht wurden aber auch einfach nur die falschen Fragen gestellt. (Red.)
Ein Mitschnitt der Anhörung steht auf dieser Seite des Bundestages zur Verfügung.