Wenn die Novellierung des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes nach dem derzeitigen Entwurf umgesetzt wird, ist es Krankentransportunternehmen ab dem 1. Oktober 2007 möglich, nur noch eine Person bei Krankentransporten einzusetzen. Auch die Qualifikation dieses Mitarbeiters ist künftig nicht mehr geregelt. In einem Schreiben des innenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Hans-Christian Biallas, an den Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), das RETTUNGSDIENST vorliegt, heißt es: „Es ist den Unternehmen genehmigter Krankentransporte unbenommen, ein eigenes Anforderungsprofil für eine Mindestbesatzung ihrer Krankentransportwagen zu entwickeln und bei der Ausführung der Transporte auch dauerhaft umzusetzen.“ Damit ist die Mindeststärke von zwei Personen auf KTW, die in Niedersachsen erstmals 1974 per Erlass vorgeschrieben wurde, nicht mehr gefordert.
Der Landesverband Privater Rettungsdienst in Norddeutschland e.V. (LPR Nord) hat sich bereits mit deutlichen Worten gegen diesen Passus des Gesetzentwurfes gewandt. In einer Pressemitteilung spricht der Verband von „lebensgefährlichen Sparvorschlägen“, die eine Forderung der Krankenkassen seien. Das Anforderungsprofil für Krankentransporte falle damit auf ein Niveau aus den 50er Jahren zurück.
Auch die Anbietervielfalt und gewachsene Strukturen in Niedersachsen sind laut LPR Nord von dem Gesetzentwurf bedroht. Denn die bisherigen Sätze 4 und 5 im § 5 Abs. 1 des NRettDG („Bei der Auswahl der Beauftragten ist die Vielfalt der Anbieter und den gewachsenen Strukturen unter der Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen.“) sollen gemäß der aktuellen Vorlage 25 zur Drs. 15/3435 ersatzlos gestrichen werden. Für den Rettungsdienst, so der LPR Nord, „werden dann planwirtschaftlich arbeitende Monopole tätig werden.“ Dies stelle für die mehr als 50 privaten Unternehmen, aber auch für viele der freiwilligen Hilfsorganisationen eine Enteignung dar. (Red.)
Niedersachsen: Eine Person auf dem KTW reicht
05.07.2007, 10:52 Uhr
Novellierung des Rettungsdienstgesetzes