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Niedersachsen erleichtert Zugang zur Ehrenamtskarte

12.07.2023, 16:09 Uhr

Beantragung ohne weiteren Nachweis möglich


In Niedersachsen wird das ehrenamtliche Engagement im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz u.a. mit der sogenannten Ehrenamtskarte gewürdigt. Sie bietet landesweit rund 2.500 Vergünstigungen wie etwa Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen oder in Schwimmbädern, wurde im Jahr 2007 eingeführt und gilt seit 2010 länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. An der Aktion beteiligen sich 70 Kommunen.

Seit Anfang Juli sind Neuregelungen in Kraft getreten, die vor allem Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste den Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtern sollen. Demnach wird damit gerechnet, dass die aktuell registrierte Zahl von rund 12.000 aktiven Karteninhaberinnen und -inhabern demnächst massiv ansteigen wird.

Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können fortan die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen. Der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.
Um eine Karte zu erhalten, musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss.

Die niedersächsische Ehrenamtskarte kann auf dem FreiwilligenServer beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Karte digital zu beantragen. Weiterhin besteht jedoch die Option, den Antrag analog (postalisch) über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg zu stellen. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Sie kann bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

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