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Niedersachsen: Neue Beschaffungsobergrenzen für Rettungsmittel

15.01.2008, 11:20 Uhr

Foto: AOK

Die Kostenträger in Niedersachsen haben die Beschaffungsobergrenzen (BOG) für Rettungsmittel mit Beginn des Jahres 2008 verändert. Dies erfolge, da erste Tendenzen einer gemeinsam abgestimmten Beschaffung zu erkennen seien. Durch die weitergehende Standardisierung der Fahrzeuge und Vergrößerung der Beschaffungsvolumina hätten die Beschaffungsobergrenzen gesenkt werden können. Für eine RTW liegt diese jetzt bei 79.000 Euro, für einen KTW bei 47.500 Euro, für ein MZF bei 80.000 Euro und für ein NEF bei 38.500 Euro.

In einer AOK-Pressemitteilung heißt es dazu: „Um einen angemessenen Ausgleich zwischen den rettungsdienstlichen Notwendigkeiten und der gebotenen Wirtschaftlichkeit zu erzielen, haben die Kostenträger in Niedersachsen nach Sondierung des Marktes und der aktuellen Preisentwicklungen unter Einbezug der Herstellerrabatte die Beschaffungsobergrenzen angepasst.“ Neu sei dabei, dass die aktuellen BOG ohne die Trage bzw. den Tragenstuhl ermittelt wurden. Die errechneten Werte seien durch dieses Verfahren vergleichbarer mit den Vorgehensweisen in anderen Bundesländern.

Die seit dem 1. Januar 2008 geltenden Beschaffungsobergrenzen für Rettungsmittel finden Sie hier.

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