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Niedersachsen regelt Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung

06.02.2015, 11:44 Uhr

Foto: K. von Frieling

Teilweise Gegenfinanzierung durch Einsatz der Schüler als Teil der Regelbesatzung

Während in anderen Bundesländern noch über eine Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung diskutiert wird, ist am gestrigen Donnerstag in Niedersachsen eine Richtlinie in Kraft getreten, in der genau dies geregelt wird. Der Landesauschuss Rettungsdienst, der aus jeweils fünf Vertretern der Träger des Rettungsdienstes, der Kostenträger und der Beauftragten sowie fünf von der Ärztekammer Niedersachsen zu benennenden Ärzten besteht, hat Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten veröffentlicht, in denen es auch um die Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung geht. Als Kosten der Ausbildung werden dort definiert: Lehrgangskosten (Kosten der Schulen und ggf. Kostenerstattungen für Praktika in Krankenhäusern, soweit diese nicht vom Land getragen werden) und Personalkosten der Schüler. Davon abzuziehen seien Effekte, die durch den Einsatz der Schüler als Teil der Regelbesatzung entstehen. Dabei ersetze ein Schüler 0,3 Anteile einer hauptamtlichen Vollkraft eines Rettungssanitäters. Für die Ausbildungskosten können örtlich jeweils Pauschalen vereinbart werden. Erstmals wird auch die Finanzierung der Rettungssanitäter-Ausbildung angesprochen. Auch dabei könne es sich um Kosten im Sinne der Richtlinien handeln, wenn sie bedarfsgerecht und wirtschaftlich sind. Die Wirtschaftlichkeit ist den Kostenträgern durch Konzepte nachzuweisen.

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