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Niedersachsen regelt landesweite Einführung der Telenotfallmedizin

15.05.2024, 14:48 Uhr

Foto: K. von Frieling

Novelle des Rettungsdienstgesetzes heute beschlossen


Der Niedersächsische Landtag hat heute die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) beschlossen. Damit soll laut Innenministerium der Weg für die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin in ganz Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2025 freigemacht werden. Bestehen soll das System aus redundant zusammenarbeitenden Telenotarztstandorten an geeigneten Rettungsleitstellen und einer landeseinheitlichen und alle Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes vernetzenden Technik. Telenotfallmedizin wird in der Novelle als „eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der kommunalen Träger des Rettungsdienstes“ definiert, die den bodengebundenen Rettungsdienst unterstützt. Telenotärztinnen und Telenotärzte sollen im Rettungsdienst qualifizierte und erfahrene Notärztinnen und Notärzte sein, die nach den Richtlinien des Landesausschuss „Rettungsdienst“ besonders fortgebildet sind.

In einem nächsten Schritt soll nun das Vergabeverfahren für die Beschaffung der notwendigen Software eingeleitet werden. Denn das Land stellt das erforderliche telenotfallmedizinische Server- und Softwaresystem für die Kommunikation, die telemetrische Datenübertragung sowie die redundante Vernetzung der Telenotarztstandorte zur Verfügung.

Darüber hinaus enthält die Novelle Regelungen zur Berg- und Wasserrettung als Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes, zur Umsetzung der EU-Vorgabe bzgl. des European Accessibility Act (EAA) beim Notruf sowie zum Datenschutz im Rettungsdienst durch die Einführung eigener Speicher- und Aufbewahrungsfristen für die Rettungsleitstellen, die Träger des Rettungsdienstes und deren Beauftragte.

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