Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) und des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG)“ in den Landtag einzubringen. Damit sollen vor allem die Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Laut Pressemitteilung der Landesregierung konnte den Ergebnissen der Verbandsbeteiligung weitgehend Rechnung getragen werden.
Der Gesetzentwurf betrifft vor allem den Katastrophenschutz. So soll aus Gründen der Rechtsklarheit der Anspruch der Helfer im Katastrophenschutz gegenüber ihren Arbeitgebern auf Freistellung im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz selbst geregelt werden. Ihnen sollen keine Nachteile in ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis erwachsen. Durch eine Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes gelten diese Regelungen auch, wenn die Helfer im Katastrophenschutz unterhalb der Katastrophenschutzschwelle bei der Bewältigung von Großschadensereignissen zur Unterstützung des Rettungsdienstes angefordert werden. Laut Gesetzentwurf soll zukünftig auch der „Wasserrettungsdienst“ zu den Fachdiensten gehören, die Katastrophenschutzbehörden unterhalten dürfen. Zudem sollen die Katastrophenschutzbehörden künftig auch unmittelbar Hilfe beim THW anfordern können.