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Niedersächsische Hilfsorganisationen lehnen EU-Pläne für den Rettungsdienst ab

23.07.2012, 14:28 Uhr

Raphael Ebenhoch (Diözesan- und Landesgeschäftsführer Diözese Hildesheim, Malteser Hilfsdienst), Dr. Ralf Selbach (DRK-Landesgeschäftsführer Niedersachsen), Dr. Hubert Meyer (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied NLT), Uwe Beyes (Mitglied Regionalvorstand JUH-Regionalverband Niedersachsen Mitte) und Hans Dieter Wollborn (ASB-Landesgeschäftsführer Niedersachsen) (v.l.) (Foto: DRK-LV Niedersachsen)

Gegen Ausschreibungen, Dienstleistungskonzessionen und Arbeitszeitrichtlinie

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Landesverbände der vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD sowie der Niedersächsische Landkreistag (NLT) als kommunaler Spitzenverband der 37 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover gegen verpflichtende Vorgaben der EU ausgesprochen, den Rettungsdienst in einem Wettbewerb zu vergeben. Diese würden ehrenamtliche Strukturen in diesem Bereich bedrohen und die Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörden erschweren. Die Vertreter der Verbände fordern daher, den Rettungsdienst vom EU-Vergaberecht auszunehmen. Auch die Planungen der Europäischen Kommission, eine eigene Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen zu schaffen, betrachten die Hilfsorganisationen kritisch. Die Notwendigkeit hierfür sei in keiner Weise belegt. Für den Rettungsdienst lehnen sie die beabsichtigte Richtlinie insgesamt ab.

Dies gilt auch für die in Brüssel geplante Ausweitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf den ehrenamtlichen Bereich des Rettungsdienstes. Eine weitere Reglementierung von ehrenamtlich erbrachten Diensten in der Gesellschaft würde das Engagement vieler niedersächsischer Bürger im Bereich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes gefährden.

Bei der anstehenden Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes sollte nach Meinung der Experten eine Gleichstellung der ehrenamtlich tätigen Helfer der Hilfsorganisationen bei Großschadenslagen mit denen der Freiwilligen Feuerwehr angestrebt werden. Es dürften auch ihnen im Einsatz keine Nachteile am Arbeitsplatz entstehen und entsprechende Ruhezeiten müssten genauso anerkannt werden. Nur so werde eine Gleichbehandlung aller ehrenamtlichen Helfer in Niedersachsen erreicht.

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