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Niedersächsische Kommunen sollen selbst über Rettungsdienst-Vergabe entscheiden

11.03.2011, 12:20 Uhr

Foto: K. von Frieling

Auswirkung des EuGH-Urteils

Niedersachsen ist das erste Bundesland, das auf das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will mit einer entsprechenden Änderung des Rettungsdienstgesetzes den Kommunen freie Hand bei der Organisation des Rettungsdienstes geben.  „Das heutige Urteil des EuGH zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem so genannten Konzessionsmodell wird den Kommunen zukünftig mehr Handlungsfreiheit geben“, sagte er am Donnerstag in Hannover. Die niedersächsischen Kommunen sollen damit die Möglichkeit erhalten, die Leistungen per Konzession zu vergeben, ihn öffentlich auszuschreiben oder ihn in Eigenregie zu übernehmen. Schünemann bezog sich dabei explizit auf die gestrige Entscheidung des EuGH.

Ende März soll es ein Gespräch mit den Hilfsorganisationen geben, die in Niedersachsen im Rettungsdienst tätig sind. Dabei wird auch besprochen, welche Folgen das Urteil für den Rettungsdienst hat und in welcher Form das niedersächsische Rettungsdienstgesetz geändert werden muss.

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