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Noch immer kein Erlass zu luftgebundenen Intensivtransporten in NRW

13.05.2019, 09:06 Uhr

Foto: H. Scholl

Grund sind Verzögerungen bei der Datenerhebung


Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag Nordrhein-Westfalen zu Intensivtransporten per Hubschrauber in NRW geht hervor, dass bis zum 27. März 2019 der im letzten Jahr angekündigte Erlass noch auf sich warten ließ. Vor diesem Hintergrund ist anzumerken, dass durch den Abgeordneten Gordan Dudas (SPD) bereits im vergangenen Jahr eine Anfrage hierzu erfolgte. Damals hatte die Landesregierung NRW in der Beantwortung darauf verwiesen, dass zu Bedarf und Kapazitäten von Intensivtransporthubschraubern (ITH) in NRW keine aktuellen Daten vorlägen, jedoch eine Erhebung laufen würde. Dazu wurden die Kernträger, die Träger und Betreiber der ITH im November 2017 gebeten, die notwendigen Datensätze zur Verfügung zu stellen. Eigentlich sollten die Ergebnisse in der Mitte des vergangenen Jahres vorliegen sowie Grundlage für eine umfassende Bedarfsplanung der Luftrettung sein und für einen Erlass „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ dienen.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, als für die Luftrettung in NRW zuständige Landesbehörde, hat am 27. März 2019 in Beantwortung der Fragen folgenden Sachstand mitgeteilt: Bei der Datenerhebung sei es wegen des Einbezugs von wesentlichen Elementen aus dem bodengebundenen Notarztdienst zu Verzögerungen gekommen. Im März dieses Jahres lief die Datenauswertung noch, sodass Anfang Mai mit den Ergebnissen gerechnet wurde. Darauf würden dann weitere Fragestellungen und die notwendigen Schritte aufbauen. Die Bedarfsplanung erfolgt im Wesentlichen auf der Datenauswertung und umfasst auch ein gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW. Bis zu einer Bedarfsplanung und einem neuen Erlass ist der luftgebundene Intensivtransport durch den weitergeltenden aktuellen Erlass über die öffentlich-rechtliche Luftrettung und unternehmerbetriebene ITH sichergestellt. Hinweise auf eine nicht ausreichende Deckung an Luftrettungsmittel lägen der Landesregierung NRW nicht vor. Eine Veröffentlichung des neuen Erlasses werde noch für dieses Jahr angestrebt. (Scholl)

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