Mit Erlass vom 24. September 2014 hat das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen den Weg frei gemacht für Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfungen. Zunächst gilt der Erlass für Rettungsassistenten mit einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis. Über die Frage der behördlichen Zuständigkeit ist dabei noch nicht endgültig entschieden. Zwar muss ein Behördenvertreter den Vorsitz im Prüfungsausschuss führen, jedoch „muss diese Aufgabe aber nicht zwingend die Bezirksregierung übernehmen“. Sie wären naturgemäß zuständig. So könne z.B. auch ein Mitarbeiter der unteren Gesundheitsbehörde mit dieser Aufgabe betraut werden, heißt es in dem Erlass.
Rettungsdienstschulen, die Ergänzungsprüfungen für Rettungsassistenten anbieten wollen, sollen den Bedarf ihrer zuständigen unteren Gesundheitsbehörde melden. Begonnen wird mit den Prüfungen an der Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie Bocholt offenbar schon heute, wie aus Meldungen hervorgeht, die RETTUNGSDIENST vorliegen. In den vergangenen Monaten hatte es immer wieder Konflikte in Nordrhein-Westfalen um die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes gegeben. Kritiker hatten der Landesregierung vorgeworfen, das Thema viel zu langsam anzugehen. (POG)
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