Zurückhaltend hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf die Empfehlung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments reagiert, den Rettungsdienst als Teil der nicht-polizeilichen öffentlichen Gefahrenabwehr von der Ausschreibungspflicht auszunehmen. Wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf auf eine Kleine Anfrage im Landtag hervorgeht, sei es nicht beabsichtigt, eine Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen „im Rahmen des Tariftreue- und Vergabegesetzes“ zu schaffen. Ob das in Nordrhein-Westfalen vorherrschende Submissionsmodell bei einer möglichen Bereichsausnahme des Rettungsdienstes auf europäischer Ebene im Zuge der neuen Vergaberichtlinie betroffen sein könnte, bleibe ohnehin abzuwarten: „Die Beratungen im Binnenmarktausschuss haben bislang im Wesentlichen eine Bereichausnahme für das Konzessionsmodell thematisiert.“
Dr. Christian Braun, Rechtsanwalt aus Leipzig und Experte für Vergabefragen im Rettungsdienst, sieht in dieser Haltung des Gesundheitsministeriums die Bestätigung dafür, dass Nordrhein-Westfalen weder eine landesgesetzliche Bereichsausnahme für den Rettungsdienst noch eine Strukturänderung des Rettungsdienstes anstrebe. In derselben Antwort auf die Kleine Anfrage hatte das Gesundheitsministerium auch betont, dass ein Erlass aus dem Jahr 2010 nur der Klärung der Rechtslage bei der Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen gedient habe und nicht als Aufforderung zur Rekommunalisierung bzw. zur Kündigung bestehender Verträge mit Rettungsdienstbetreibern mit anschließender Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung. Anlass dafür war die Neuvergabe des Rettungsdienstes im Ennepe-Ruhr-Kreis gewesen. (POG)