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Nordrhein-Westfalen führt elektronischen Heilberufsausweis für Notfallsanitäter ein

11.08.2023, 14:47 Uhr

Foto: K. von Frieling

Weitere Berufsgruppen sollen folgen


In Nordrhein-Westfalen werden zukünftig auch Rettungsdienste an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Ab September 2023 können Notfallsanitäter die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) beantragen. Mit dem Anschluss von Rettungsdiensten an die TI sind künftig medizinische Notfalldaten, die unmittelbar auf den elektronischen Gesundheitskarten der Patienten abgespeichert werden, direkt im Einsatz verfügbar. Mit ihrem eHBA können Notfallsanitäter dann auf wichtige Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten und Dauermedikationen zugreifen. Für die Anbindung an die TI benötigen Rettungsdienste eine Reihe von technischen Komponenten. Eine Grundvoraussetzung ist der elektronische Heilberufsausweis, der als sichere Zutrittskarte zu den TI-Anwendungen dient. Mit dem personenbezogenen Ausweis können sich Notfallsanitäter zweifelsfrei identifizieren. So ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf vertrauliche Gesundheitsdaten von Patienten zugreifen können.

Darüber hinaus können Notfallsanitäter mit ihrem eHBA digitale Dokumente qualifiziert signieren, d. h. rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben, sowie für den sicheren Versand ver- und entschlüsseln. Herausgeber des eHBA für Notfallsanitäter:innen ist das elektronische Gesundheitsberuferegister, das bei der Bezirksregierung in Münster angesiedelt ist und bundesweit die Ausgabe der Ausweise an die nicht-verkammerten Erbringer ärztlich verordneter Leistungen übernimmt. Die ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt wurden, waren Physiotherapeuten, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen.

 Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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