Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat diese Woche den Rahmenlehrplan für die Notfallsanitäter-Ausbildung an die Bezirksregierungen verschickt. Inhaltlich ist er weitgehend identisch mit dem Rahmenlehrplan des Landes Baden-Württemberg. Auf eine weitere curriculare Präzisierung wurde nach Angaben des Ministeriums bewusst verzichtet. Der Grund dafür sei vor allem die große Heterogenität der Rettungsdienstlandschaft in NRW und die damit verbundene unterschiedliche Schulorganisation. Vielmehr soll der Rahmenlehrplan den Schulen innerhalb der gesteckten Grenzen den größtmöglichen Gestaltungsspielraum für die Entwicklung eigener Lehr- und Lernkonzepte geben. „Darüber hinaus sollen Schulen ihr jeweiliges Profil auch in einem konstruktiven Wettbewerb schärfen können und sich auf diese Weise an einer gelingenden Umsetzung des NotSanG beteiligen.“
Im letzten Teil des Rahmenlehrplans ist die modularisierte 30-monatige Ausbildung für Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes beschrieben. Dieser ersetzt die Anlage 1 der Ausführungsbestimmungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen (Teil 1) vom 13. November 2015. Auf eine zeitliche Gliederung der 36-monatigen Vollausbildung wurde verzichtet, da den Schulen die Möglichkeit der individuellen Gestaltung und der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten gegeben werden soll.
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