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Notärzte am Einsatzort nicht ersetzbar

24.10.2023, 12:29 Uhr

Foto: P.G. Knacke

Stellungnahmen der BAND und BV ÄLRD zu den Vorschlägen der Regierungskommission


Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) und der Bundesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Deutschland (BV ÄLRD) haben Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ vom 7. September 2023 vorgelegt. Laut BAND sei die Anwesenheit eines Notarztes am Notfallort bei indizierten Einsätzen nicht ersetzbar. Die Berufsausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter führe bereits jetzt zu heilkundlichen Befugnissen, die flächendeckend vermittelt und einheitlich umgesetzt werden müssten, diese Kompetenzerweiterung werde ausdrücklich befürwortet. Spezialisierte invasive Maßnahmen sollten zukünftig aber an medizinischen Fakultäten der Universitäten angebunden sein. Die Akademisierung rettungsdienstlicher Aufgaben sei ein richtiger Schritt, um das Berufsbild weiterzuentwickeln, so die BAND. Sie löse jedoch die aktuellen Probleme des Fachkräftemangels nicht. Zudem könne die vorgeschlagene Substitution der Notärztin bzw. des Notarztes durch neue NotSan-Studiengänge durch die Annahme eines Medizinermangels nicht begründet werden. Eine Möglichkeit zur Reduzierung notärztlicher Präsenz am Einsatzort sowie zur ärztlichen Unterstützung der NotSan vor Ort sieht die BAND in telenotfallmedizinischen Konzepten.

Der BV ÄLRD ist ebenfalls der Meinung, dass das Notfallsanitätergesetz in §2a die erforderlichen Befugnisse für erweiterte Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter enthält. Diese müssten zunächst konsequent umgesetzt werden. Die Rolle der Notärztin bzw. des Notarztes könne dann künftig auf die Versorgung hochkomplexer und hochkritischer Notfallpatienten im Team mit dem rettungsdienstlichen Fachpersonal ausgerichtet werden. Dazu müssten in der Tat künftig die notwendigen Eingangsqualifikation (wie auch die Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung) für außerklinische Notfallmedizinerinnen und -mediziner deutlich höher angesetzt werden. Eine neue Rolle für zusätzlich akademisierte Rettungsfachkräfte zur Substitution notärztlicher Leistungen, wie es die Regierungskommission sieht, sei im regulären Einsatzdienst aber nicht sinnvoll. Dies werde die Versorgung der Bevölkerung insbesondere bei besonders schweren Notfällen und zur Abklärung komplexer Fälle nicht verbessern, so der BV ÄLRD. Die Einschätzung chronischer und schwer kranker Menschen mit vielfältiger Medikation bedürfe ärztlicher Ausbildung und Erfahrung insbesondere in der Patientenbehandlung und -einschätzung im klinischen Setting. Diese Expertise sei weder innerhalb der heutigen noch in einer zukünftigen akademisierten NotSan-Ausbildung erwerbbar.

Die Stellungnahme der BAND ist hier zu finden, die des BV ÄLRD hier.

Mehr zum Thema Telenotfallmedizin erfahren Sie beim 1. Forum Telemedizin im Rettungsdienst.

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