S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Notärzte befürworten Opioidgabe durch Notfallsanitäter

26.10.2021, 08:50 Uhr

Foto: K. von Frieling

BAND fordert Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes


Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) hält eine Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für notwendig, damit Opiate und Opioide auch von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern verabreicht werden können. Angesichts der heterogenen Ausgangssituation unterstreicht die BAND den Standpunkt, dass die Diskussion um die Opiatgabe durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in allererster Linie das Wohl des Notfallpatienten berücksichtigen muss. Mit diesem Ziel und vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse sollten bestehende rechtliche Hürden einerseits und berufsständische Vorbehalte andererseits beseitigt werden. Die Weiterentwicklung der nicht-ärztlichen Fachberufe sowie der telemedizinischen Möglichkeiten mache ein konsequentes Nachdenken über verbesserte rechtliche Klarheit und Sicherheit in diesem kritischen Bereich der Notfallmedizin erforderlich. Ziel müsse aus Sicht der BAND weiterhin die sorgfältige Auswahl der Präparate, die Beschreibung der betroffenen Einsatzszenarien in Standardarbeitsanweisungen und die Zertifizierung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter durch die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst sein.

Die BAND hält im Fall von rettungsdienstlichen Krankheitsbildern mit „erheblichen Schmerzzuständen“ die Vorenthaltung von Opiaten und Opioiden allein aufgrund der normativen Vorgaben des BtMG für nicht vertretbar. Vielmehr sei die Öffnung des BtMG für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter unter bestimmten Bedingungen sinnvoll und möglich. Vorbedingung müsse die Formulierung von Leitplanken anhand von differenzierten Situationsbeschreibungen mit falladaptierter und evidenzbasierter Präparateauswahl sein. Ein strukturiertes Kompetenzsystem müsse die sichere Indikationsstellung und Verabreichung gewährleisten. Um derartige Ausarbeitungen im Rahmen eines analgetischen Gesamtkonzeptes vorzunehmen, in dem nach wissenschaftlicher Abwägung alternative Konzepte zur Schmerzbehandlung mit Nicht-Opiaten im Vordergrund stehen, erscheint der BAND der Pyramidenprozess als die geeignete Instanz. Die notwendige Rechtssicherheit für eine erforderliche Gabe von Opiaten oder Opioiden – sowohl für die behandelnden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter als auch für die delegierenden und verantwortlichen Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst – müsse jedoch durch eine entsprechende Ausnahmeregelung im BtMG geschaffen werden.

Das Papier der BAND ist hier zu finden.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum