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Notärzte fordern Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

17.11.2021, 12:34 Uhr

Foto: K. von Frieling

BAND befürwortet Opiat- und Opioidgabe durch Notfallsanitäter


Vor dem Hintergrund der kürzlich neu definierten Voraussetzungen für die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter – § 2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) – erneuert die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.) ihre Forderung, die Gabe von Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter durch eine entsprechende Änderung des BtMG zu ermöglichen. Die BAND erwartet vom Gesetzgeber, dass er die Empfehlung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages umsetzt und die „weiterhin erheblichen Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Anforderungen an die Weisung des ÄLRD und Haftungsfragen für die Ärzte und das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal“ beseitigt. Die BAND erwartet von diesem Schritt eine Verbesserung der prähospitalen Versorgung im Rahmen eines analgetischen Gesamtkonzeptes, sodass Notfallpatientinnen und -patienten nicht unter erheblichen Schmerzzuständen leiden müssen, wenn diese einfach und sicher behandelbar sind.

Vorbedingung müsse laut der BAND die Formulierung von Leitplanken für die Opiatgabe durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter anhand von differenzierten Situationsbeschreibungen mit falladaptierter und evidenzbasierter Präparateauswahl sein. Ein strukturiertes Kompetenzsystem müsse die sichere Indikationsstellung und Verabreichung gewährleisten. Der Pyramidenprozess sei laut BAND die geeignete Instanz, um derartige Ausarbeitungen vorzunehmen.


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