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Notärzte lehnen notfallmedizinische Studiengänge für den Rettungsdienst ab

15.02.2012, 10:13 Uhr

Foto: K. von Frieling

Stellungnahme der BAND zu neuen Hochschulangeboten

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) stellt in einer Pressemitteilung „mit Bedauern fest, dass die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes scheinbar ins Stocken geraten ist“. Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) liege noch immer kein Referentenentwurf vor. Die BAND geht daher davon aus, dass es zunächst bei der „unbefriedigenden Lösung“ bleibe, wonach Rettungsassistenten nicht nach einem Bildungsgang ausgebildet werden, wie dies in anderen medizinischen Assistenzberufen der Fall ist. Somit scheine es nur konsequent zu sein, dass sich Rettungsassistenten an anderen Qualifizierungsmöglichkeiten orientieren. Dabei begrüße die BAND ausdrücklich, wenn die Rettungsdienstmitarbeiter Rescue-Engineering-Studiengänge belegen, in denen spezielles Wissen über Rettungstechnik und Rettungstaktik sowie betriebswirtschaftliches Denken und Handeln vermittelt wird.

Die BAND kritisiert jedoch nachdrücklich Studiengänge, die auch von Hochschulen mit dem Ziel angeboten werden, notfallmedizinische, vertiefende Inhalte zu lehren. Bereits die Bezeichnung solcher Studiengänge als „Prehospital Management“ wird von der BAND als höchst problematisch angesehen. „Wir lehnen entschieden Studiengänge ab, die spezielle medizinische Kenntnisse vermitteln, die noch nicht einmal zu den Bildungsinhalten des Humanmedizinstudiums gehören. Wir weisen darauf hin, dass bei einer unveränderten Rechtslage  die Notkompetenzregelung uneingeschränkt gilt und dass eine Erweiterung von Grund- und Regelkompetenz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Debatte steht.“ Die BAND sei im Gegensatz zu den Studienanbietern nicht der Meinung, dass schneller eintreffende Rettungsassistenten mehr therapeutische Maßnahmen übernehmen können, um das therapiefreie Intervall zu verringern.

Die BAND sieht als Lösung des momentanen Bildungsdilemmas bei Rettungsassistenten letztlich nur die Umsetzung eigener Vorschläge bei der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes, die darin bestehen, eine Kompatibilität zu anderen medizinischen Assistenzberufen (dualer Ausbildungsgang, Dreijahresausbildung usw.) herzustellen. Die in den kritisierten Bachelor- und Masterstudiengängen den Rettungsassistenten versprochene eigenmächtige heilkundliche Tätigkeit ohne ärztliche Approbation wird von der BAND abgelehnt, weil sie den Heilberufsgesetzen der Länder widerspreche.

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