Nach erfolglosen Verhandlungen mit den Kostenträgern über eine angemessene Vergütung der niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg, die sich freiwillig am Rettungsdienst beteiligen, haben die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Rahmenvereinbarung gekündigt. Laut Kammer lehnen die Kostenträger es ab, die seit mehr als 13 Jahren nahezu unveränderten Vergütung für die notärztliche Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten im Rettungsdienst anzupassen. Nach der Kündigung der Rahmenvereinbarung können die Ärzte auf regionaler Ebene die Vergütung ihrer Rettungsdiensteinsätze mit den lokalen Kostenträgern vor Ort aushandeln.