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Notarztmangel in Sachsen-Anhalt

10.01.2018, 11:15 Uhr

Foto: R. Schnelle

Mehr als jedes dritte Krankenhaus stellt kein Personal


Von den laut Krankenhausregister 69 Kliniken im Bundesland Sachsen-Anhalt fehlt in insgesamt 23 Einrichtungen das Personal für die Notarztgestellung. Zudem nehmen etliche Krankenhäuser nur teilweise am Notarztdienst teil, gleichzeitig werden zurzeit für weitere Standorte noch zusätzliche Freistellungsverfahren durchgeführt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Rüdiger Erben zur „Entbindung von Krankenhäusern von Pflicht zur Bereitstellung ärztlichen Fachpersonals für die notärztliche Versorgung“ hervor (Drucksache 7/2289).

Nach § 23 Abs. 4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) sind stationäre medizinische Einrichtungen mit im Rettungsdienstbereich gelegenen Standorten verpflichtet, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt für die notärztliche Versorgung ärztliches Fachpersonal bereitzustellen. Auf Antrag kann eine Einrichtung von der Pflicht ganz oder teilweise entbunden werden, soweit keine Einrichtungen zur Notaufnahme, für Innere Medizin, für Chirurgie, für Anästhesiologie oder für Intensivmedizin und entsprechendes ärztliches Personal vorhanden sind. Dies ist bei allen betroffenen Kliniken aber nicht der Fall, sondern es fehlen – wie bei allen teilweise freigestellten Krankenhäusern auch – entsprechend weitergebildete Notärzte.

Bei weiteren drei Kliniken ist die Notarztgestellung zudem ausgesetzt, weil von ihren Standorten aus die Hilfsfrist nicht eingehalten werden könnte. Sie seien nicht in der Lage, Notärzte vollständig für den Notarztdienst abzustellen und am Standort der Rettungswache zu stationieren. Darüber hinaus wird auch die Heranziehung von Krankenhäusern ausgesetzt, die in Rettungsdienstbereichen liegen, in denen die Rettungswachenstandorte bereits durch andere Krankenhäuser abgedeckt sind.

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