Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern gestern bekannt gab, haben sich unter seiner Vermittlung die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) und die Krankenkassen als Sozialversicherungsträger auf ein Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung verständigt (wir berichteten über die Auseinandersetzung). Die Krankenkassen haben sich demnach bereit erklärt, für einen Übergangszeitraum bis zum 31. März 2013 zusätzliche Mittel zur Absicherung der Notarzthonorierung zur Verfügung zu stellen. Diese bleibe damit auf dem gleichem Niveau erhalten. Die Beteiligten würden sich verpflichten, bis zum Ablauf der Übergangszeit das anhängige Schiedsverfahren zum Abschluss zu bringen. Auch sei das Problem der zum Jahresende auslaufenden Notarztberechtigungen vorläufig entschärft worden. Die Notärzte würden bis zum 30. Juni 2013 weiterhin auf der Grundlage der bisher erteilten Berechtigungen tätig bleiben können. Damit seien die in der Vergangenheit zwischen den Beteiligten gegenseitig erhobenen Vorwürfe ausgeräumt worden.
Notarztversorgung in Bayern ist geklärt
21.12.2012, 08:39 Uhr
Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen einigen sich vorläufig