Die Rhein-Main-Taunus-Druckkammern in Wiesbaden und Frankfurt stellen die Notfallbehandlung von Rauchgasopfern ein. Das in der Notfallbehandlung erfahrene und aktive Druckkammerzentrum hat hohe Außenstände bei Krankenkassen und Kliniken und wurde aus wirtschaftlichen Gründen zu diesem Schritt gezwungen.
Bei einer Rauchgasvergiftung kann die rasche Behandlung in einer Druckkammer lebensrettend sein. Zur Vermeidung von Spätschäden ist sie unerlässlich. Doch die gesetzlichen Krankenkassen weigern sich seit einigen Monaten, die Kosten für die 24-Stunden-Bereitschaft und die Behandlung zu tragen. Bei einer Rauchgasvergiftung (Kohlenmonoxidvergiftung) ist höchste Eile bei der Behandlung geboten, denn Kohlenmonoxid blockiert innerhalb der Zellen den Sauerstofftransport. Noch nach Wochen und Monaten können sich Spätfolgen einer Rauchgas- bzw. CO2-Vergiftung wie Lähmungen, Gedächtnisstörungen, Verhaltensänderungen, Kopfschmerz oder Schwindel bemerkbar machen. Diese Spätfolgen sind in anerkannten Studien bewiesen. Um dies zu verhindern, werden Patienten mit einer Rauchgasvergiftung in der Druckkammer mit medizinisch reinem Sauerstoff behandelt. Das giftige Kohlenmonoxid wird so schneller aus dem Körper des Patienten „ausgewaschen“.
„Fakt ist leider, dass eine ambulante Notfallbehandlung, also ohne stationäre begleitende Behandlung, von der Krankenkasse nicht bezahlt wird und andererseits dem Krankenhaus bei einer stationären Behandlung die nötigen Mittel für die zusätzliche Behandlung von Rauchgasopfern in der Druckkammer nicht bewilligt werden“, schildert Dr. med. Christian Heiden, Vorstand des Verbandes Deutscher Druckkammerzentren, die aktuelle Situation. „Die Haltung ist unklug, da sie vermeidbares menschliches Leid verursacht und unkalkulierbare spätere Behandlungskosten nach sich ziehen kann“, so Heiden.