Wer eine Gesundheits- und Krankenpflege- bzw. eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung abgeschlossen hat, kann in Niedersachsen damit die Ausbildung zum Notfallsanitäter von drei auf zwei Jahre verkürzen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde teilte auf RETTUNGSDIENST-Anfrage mit, dass die Inhalte der Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege im Vergleich mit der Notfallsanitäter-Ausbildung im theoretischen und praktischen Unterricht Übereinstimmungen in mehreren Themenbereichen gemäß der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrV) aufweise. Für die praktische Ausbildung könnten die Einsätze im Krankenhaus gemäß Anlage 3 NotSanAPrV vollumfänglich angerechnet werden.
Die Antragsteller würden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorsorglich darauf hingewiesen, dass vor allem im ersten Jahr der Notfallsanitäter-Ausbildung bedeutende Grundlagen für die Arbeit im Rettungsdienst erarbeitet werden. Es liege daher in der Verantwortung der Schüler, diese Kompetenzen selbstständig zu erwerben und in der staatlichen Prüfung anzuwenden. Ob die Verkürzung der Notfallsanitäter-Ausbildung für jemanden mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegen bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger in Frage kommt, darauf weist die Niedersächsische Landesschulbehörde noch hin, hänge letztlich vom Einzelfall ab.

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