Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) des Landes Brandenburg hat in einem Schreiben vom 28. Februar 2017 an die Träger des Rettungsdienstes und andere damit befasste Institutionen u.a. Stellung zum Einsatz von Notfallsanitäter-Auszubildenden als Fahrer des RTW genommen. Dies sei bisher auf Empfehlung des Arbeitskreises der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst abgelehnt worden. Aufgrund der Entwicklung in anderen Bundesländern, die diesen Einsatz zum Teil gestatten, seien das LAVG und das brandenburgische Innenministerium übereingekommen, dass im letzten Halbjahr der dreijährigen Ausbildung dieser Einsatz als RTW-Fahrer mit einer maximalen Gesamtdauer von zwei Monaten möglich ist, sofern der Auszubildende die Prüfung zum Rettungssanitäter erfolgreich abgelegt habe. Es sei allerdings nicht das Ausbildungsziel eines Notfallsanitäters, Fahrer eines RTW zu sein.
Des Weiteren wurde in einer gemeinsamen Beratung mit den Notfallsanitäter-Schulen in Brandenburg vereinbart, dass die Prüfung zum Rettungssanitäter im Rahmen der dreijährigen Notfallsanitäter-Ausbildung zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres angeboten werden soll. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Prüfung dürften aber auch sie erst im letzten Halbjahr ihrer dreijährigen Notfallsanitäter-Ausbildung als RTW-Fahrer eingesetzt werden.
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