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Notfallsanitäter-Befugnisse sollen laut Gutachten ausgeweitet und vereinheitlicht werden

02.07.2018, 15:26 Uhr

Grafik: SVR

SVR schlägt Finanzierung der Rettungsdienst-Vorhaltekosten aus Steuermitteln vor


Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat heute das lang erwartete Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ dem Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Lutz Stroppe überreicht. Es soll jetzt an den Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet werden und empfiehlt, mit einem Bündel von Maßnahmen der nebeneinander existierenden Über-, Unter- und Fehlversorgung im deutschen Gesundheitssystem gegenzusteuern. Dabei gehe es nicht notwendig um mehr, sondern um eine gezieltere Steuerung der Patientenbedürfnisse und -wege. Der SVR sieht die Notwendigkeit, Patienten besser durch das sehr komplexe Gesundheitssystem zu lotsen. „Diese Rolle sollten primär – im Rahmen eines gestuften Versorgungssystems – entsprechend qualifizierte Hausärzte übernehmen“, heißt es dazu.

Zur Neuorganisation der Notfallversorgung empfiehlt der Rat die Zusammenführung bisher getrennter Zuständigkeiten mit telefonisch einfach erreichbaren Integrierten Leitstellen (ILS) und Integrierten Notfallzentren (INZ), in denen niedergelassene Ärzte und Klinikärzte unter einem Dach zusammenarbeiten und Patienten im Notfall rund um die Uhr und mit hoher Qualität versorgen können. In dem insgesamt 784 Seiten umfassenden Gutachten wird in Kapitel 14 die „Sektorenübergreifende Ausgestaltung der Notfallversorgung“ beschrieben. Auch der SVR empfiehlt darin u.a. den Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V zu verankern, damit „der Entwicklung der präklinischen Notfallmedizin über eine reine Transportleistung hinaus Rechnung getragen werden und der Einsatz selbst als medizinische Leistung abgerechnet werden“ könne. Dabei sollten die Vorhaltekosten des Rettungsdienstes im Rahmen der Daseinsvorsorge des Staates aus Steuermitteln finanziert werden, da ihre positiven externalen Effekte allen Einwohnern im jeweiligen Rettungsdienstbezirk zugutekommen. Die Betriebskosten, so schlägt der SVR vor, sollten hingegen von den Krankenkassen getragen werden.

Zudem sei dringend zu prüfen, auf welchen Wegen eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Rettungsdienstbereichen und den Länderzuständigkeiten erreicht werden könne. Auch sei eine bessere horizontale Integration der über 300 häufig sehr verschieden organisierten Rettungsdienstbezirke anzustreben. Darüber hinaus sollte perspektivisch eine Zusammenführung und Reduzierung der Anzahl an Leitstellen im gesamten Bundesgebiet erfolgen, so der SVR. Auch die Datenvergleichbarkeit und ‐verfügbarkeit der Rettungsdiensteinsätze sollten verbessert und eine bundesweit einheitliche Definition der Hilfsfrist eingeführt werden. „Neben einer digitalen Erfassung der Einsatzprotokolle sollte die Datenerhebung generell auch auf Einsätze mit nicht-ärztlichem Rettungsdienstpersonal ausgeweitet werden. Auf Basis dieser standardisierten Einsatzdokumentation sollte eine flächendeckende Einführung und Messung von festgelegten Qualitätsindikatoren erfolgen, um die Qualität der präklinischen Versorgung im Rettungsdienst evaluieren zu können.“

Die definierten Befugnisse der Notfallsanitäter sollen nach Meinung des SVR ausgeweitet und vereinheitlicht werden. Das NotSanG lege zwar Ausbildungsinhalte und damit die erwarteten Fähigkeiten der Notfallsanitäter fest, habe aber gleichzeitig keine eigene Regelkompetenz geschaffen. Darüber hinaus biete gerade die telemedizinische Zusammenarbeit mit einem Facharzt in der Notaufnahme Möglichkeiten, unter Supervision Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe an die Notfallsanitäter am Einsatzort zu delegieren. Der Rettungsdienst sollte laut Gutachten auch entscheiden können, dass ein Transport in ein Integriertes Notfallzentrum nicht notwendig ist, sondern der Transport des Patienten direkt an geeignete niedergelassene Ärzte ausreichend ist. Explizit ausgewiesene Partnerpraxen sollten (freiwillig und gegen erhöhte Vergütungszuschläge) freie Notfallslots benennen, die in der ILS in Echtzeit im Betten‐ bzw. Ressourcennachweissystem angegeben werden. „Damit können Rettungswagentransporte, die heute in der Regel in einer Klinik enden, zukünftig vermehrt auch direkt zu Praxen niedergelassener Ärzte führen.“

Der Sachverständigenrat wird bei einem Symposium am 26. September 2018 in Berlin das Gutachten der Fachöffentlichkeit vorstellen. Zur Diskussion von Analysen und Empfehlungen mit besonderer Relevanz für die Länder sind zudem erstmals vier Regionalkonferenzen geplant. Sie sollen im Oktober und November in Frankfurt am Main, Hamburg, Halle (Saale) und Düsseldorf stattfinden.

Das Gutachten des SVR kann hier heruntergeladen werden.

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