Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat gestern einem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesrettungsdienstgesetzes zugestimmt. Mit der Änderung ersetzt das Berufsbild des Notfallsanitäters das des Rettungsassistenten im RettDG LSA. Besonders hervorzuheben ist, dass die Neufassung eine Übergangsfrist von längstens 10 Jahren enthalten soll, innerhalb derer anstatt Notfallsanitäter auch Rettungsassistenten eingesetzt werden können. Diese Frist soll die Umstellung auf Notfallsanitäter erleichtern und Engpässen vorbeugen, die aufgrund der verlängerten Ausbildungszeit entstehen könnten, wie Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion im Landtag, äußerte. Die Hilfsfrist solle nach wie vor 12 Minuten betragen.
Notfallsanitäter erhält Einzug in Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt
29.09.2017, 15:29 Uhr
Vorgesehen ist eine Übergangsfrist für Rettungsassistenten von bis zu 10 Jahren