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Notfallsanitäter-Handlungsempfehlungen für die Ausbildung, nicht für die Berufsausübung

03.08.2018, 08:24 Uhr

Foto: K. von Frieling

Baden-Württemberg legt landesweit verbindliche Version 3.0 vor

 

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration in Baden-Württemberg hat den Regierungspräsidien mit Schreiben vom 31. Juli 2018 die von der AG Heilkunde überarbeiteten Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter 3.0 als landesweit verbindliche Version zugeleitet. Im nächsten Schritt werden die Schulen von den Regierungspräsidien über die neue Version der Handlungsempfehlungen in Kenntnis gesetzt.

Mit dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass diese Handlungsempfehlungen inhaltlich für die Ausbildung und die berufliche Fort- und Weiterbildung bestimmt sind. Nach wie vor seien sie aber „nicht für die standardisierte Berufsausübung als Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter freigegeben“. Neu in die 56 Seiten umfassenden Handlungsempfehlungen aufgenommen wurden Kommentierungen mit Ergänzungen, Erklärungen sowie Hintergrundinformationen. Mit Blick auf das Betäubungsmittelgesetz wird aber insbesondere darauf hingewiesen, dass die Verabreichung von Morphin durch Notfallsanitäter der Verantwortung durch einen Arzt bedarf. Aufgeführt wird das Analgetikum in den Algorithmen zum akuten Koronarsyndrom, zum kardialen Lungenödem und zu abdominellen Beschwerden.

Die Handlungsempfehlungen können hier heruntergeladen werden.

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