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Notfallsanitäter in Gütersloh dürfen heilkundliche Maßnahmen ohne Notarzt anwenden

15.08.2023, 14:32 Uhr

Foto: Kreis Gütersloh

In zweieinhalb Jahren gab es keinen gefährlichen Zwischenfall


Im Kreis Gütersloh dürfen Notfallsanitäter Maßnahmen übernehmen, die zuvor lediglich Notärzten vorbehalten waren. So dürfen sie z.B. nach einem Bruch Schmerzmittel verabreichen und den Patienten fachgerecht lagern. Dr. Bernd Strickmann, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Kreis Gütersloh, hat sich bewusst für diesen Weg der Vorabdelegation entschieden. Als leitender Arzt erteile er den Notfallsanitätern im Vorfeld für klar definierte Fälle bestimmte medizinische Befugnisse, damit diese heilkundlich tätig werden können, erklärt Strickmann. Diesen Weg zu gehen bedeute, großes Vertrauen in die Notfallsanitäter zu haben. Und das habe er, bestätigt Strickmann. Denn die Fortbildungen, die Notfallsanitäter im Kreis Gütersloh absolvieren müssen, sind länger als gesetzlich gefordert. Das führe dazu, dass die Notfallsanitäter Experten auf ihrem Gebiet sind. Durch ständiges Üben und regelmäßiges Anwenden haben sie ihre Routinen verfeinert, resümiert Strickmann.

Dieses Vorgehen muss selbstverständlich kontrolliert werden. Innerhalb einer Woche nach Einsatz werden diese evaluiert. Jeder Notfallsanitäter schreibt zu jedem Einsatz ein elektronisches Protokoll. Sofern Heilkunde ausgeübt wurde, geht dies automatisch an die ärztliche Leitung. Einer der vier diensthabenden Oberärzte sendet dem Retter ein strukturiertes Feedback zu seinem Fall zurück. So kommen pro Jahr 2.000 Rückmeldungen zusammen. Diese seien manchmal mit kleinen Verbesserungsvorschlägen versehen, meist aber mit Lob, erklärt Strickmann freudig. Über zweieinhalb Jahre hat er über 1.900 Schmerzmittelgaben-Protokolle seines Teams evaluieren lassen – mit dem Resultat, dass es keinen gefährlichen Zwischenfall gegeben habe.

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