Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der medizinischen Assistenzberufe und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz) hat der BKK-Dachverband sich zur Rechtssicherheit bei der Berufsausübung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern geäußert. Dass sämtliche Tätigkeiten am Patienten einer (tele-)ärztlichen Abklärung bedürften, sei nicht nachvollziehbar und führe die Ausbildung ad absurdum. Notfallsanitäter sollten das, was sie gelernt und immer wieder geübt haben, auch eigenverantwortlich anwenden dürfen. Insbesondere die Versorgung kleinerer, nicht lebensbedrohlicher Verletzungen durch Rettungsfachpersonal könne Notärzte entlasten und Fahrten ins Krankenhaus vermeiden.
Unterstrichen werde das durch u.a. auch durch die Ergebnisse des Pilotprojekts „Integrierte Notfallversorgung: Rettungsdienst im Fokus“ (Inno_RD). Es ist von elf Betriebskrankenkassen und weiteren Akteure mit Mitteln aus dem Innovationsfonds initiiert worden. Die Details wollen die Partner im Frühjahr 2021 vorstellen.