In der letzten Plenarsitzung vor der Wahl eines neuen Landesparlamentes am 18. September hat das Berliner Abgeordnetenhaus gestern das Zweite Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Das Berufsbild des Notfallsanitäters hat darin ebenso Eingang gefunden wie die strukturierte Notrufabfrage der Feuerwehrleitstelle und die Möglichkeit, durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen die Hilfeersuchen besser und bedarfsgerechter zu steuern. Auch der interdisziplinäre Versorgungsnachweis und Regelungen der Qualitätssicherung und der Qualitätsverbesserung durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sind erstmals berücksichtigt worden.
Für die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes werden vom Land Berlin bis zum Jahr 2020 Gesamtausgaben in Höhe von 31,2 Mio. Euro veranschlagt. Darin enthalten sind u.a. die Aufrüstung der RTW (9,6 Mio. Euro), Lehrmittel (1,6 Mio. Euro), Klinikpraktika (2,8 Mio. Euro), Honorarmittel Ärzte (2,6 Mio. Euro) sowie Mittel für Lehrkräfte (3,7 Mio. Euro) und die Lehrrettungswache (6,3 Mio. Euro). Auch das Personal müsse dafür aufgestockt werden. Für Lehrkräfte, Ärzte sowie Personal an der Lehrrettungswache würden 29,5 Stellen benötigt: 15 Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst und 14,5 Stellen für Fachkräfte.
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Rettungsdienstgesetzes kann hier heruntergeladen werden.