Der Landkreistag und der Städtetag Nordrhein-Westfalen schicken derzeit ihren Mitgliedern einen Kriterienkatalog zur erforderlichen berufspädagogischen Qualifikation der Lehrkräfte an den Rettungsdienstschulen. Der Entwurf stammt vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes (MGEPA), das um Anregungen sowie Ergänzungs- und Änderungswünsche bittet, um eine Handreichung für die Städte und Kreise zu erstellen.
Als Lehrkraft sollen nur noch Personen eingesetzt werden können, die ein Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder Diplom erfolgreich abgeschlossen haben. Folgende Fachrichtungen werden vorgeschlagen: (Berufs-)pädagogik Rettungsdienst/Notfallmanagement, (Berufs-)pädagogik Gesundheitswesen/-pädagogik oder Medizinpädagogik sowie Pädagogik. Sollten nicht ausreichend Bewerber mit diesen akademisch-pädagogischen Qualifikationen vorhanden sein, kann auch jemand mit einem Bachelor-Abschluss oder mit einem sozialwissenschaftlich oder geisteswissenschaftlichen Master- oder Magistergrad oder Diplom und einer pädagogischen Zusatzqualifikation von mindestens 400 Stunden eingestellt werden, wenn die zuständige Behörde dafür einen begründeten Nachweis erbringt. Darüber hinaus müssen Lehrkräfte ohne berufspädagogische Abschlüsse bereits Notfallsanitäter sein. Übergangsweise soll auch der Nachweis über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent sowie eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausreichend sein.