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Notfallsanitäter sollen heilkundliche Maßnahmen ergreifen können

04.09.2019, 10:12 Uhr

Foto: P. Böhmer

Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz


Bayern und Rheinland-Pfalz wollen mit einer gemeinsamen Initiative auf Bundesebene das Notfallsanitätergesetz ändern. Erreicht werden soll eine Ausnahmeregelung und damit die Klärung der sogenannten heilkundlichen Tätigkeiten. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen Ärzte damit nicht ablösen, sondern lediglich bei deren Abwesenheit heilkundlich notwendige Maßnahmen ergreifen können, ohne dabei in einen rechtlichen Zwiespalt zu geraten. Sie seien aufgrund ihrer hochwertigen Ausbildung in der Lage, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, wenn ein lebensgefährlicher Zustand der Patientinnen und Patienten vorliegt. In dieser Situation könne es nicht sein, dass es dabei aufgrund einer ungenauen Gesetzesformulierung zu einer Rechts- und Handlungsunsicherheit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei der Berufsausübung komme.

Von der Klärung der Rechtslage versprechen sich die beiden Bundesländer auch eine besondere Aufwertung und Anerkennung des Berufes und der Arbeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Der Arzt werde dabei weiterhin als medizinisch höchst qualifizierte Fach- und Aufsichtsperson bestehen bleiben.

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