Nach dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes hat das brandenburgische Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erste Besetzungsregelungen für die Rettungsmittel in dem Bundesland aufgestellt. Danach sollen bis Jahresende 2020 folgende Regeln gelten: Notarzteinsatzfahrzeuge sind zu besetzen mit einem Notarzt und einem Notfallsanitäter bzw. Rettungsassistenten, Rettungswagen mit einem Notfallsanitäter und als Fahrer mit einem Rettungssanitäter als Mindestqualifikation, Krankentransportwagen mit zwei Rettungssanitätern. „Wir befinden uns dazu noch im Abstimmungsverfahren mit allen Betroffenen“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. Danach werde das Änderungsverfahren der Landesrettungsdienstplanverordnung erfolgen. (POG)
Notfallsanitäter und Rettungssanitäter auf dem RTW
14.03.2014, 09:16 Uhr
Besetzungsregelungen für Brandenburgs Rettungsmittel