Am 10. Oktober 2012 soll das neue Notfallsanitätergesetz dem Bundeskabinett zur Beratung vorgelegt werden. Wie aus einem Schreiben des Bundesgesundheitsministers hervorgeht, sind die Kernpunkte die Verlängerung der Berufsausbildung von zwei auf drei Jahre, die inhaltliche „Modernisierung“ des Berufsbildes, die sich in der Ausbildungszielbeschreibung niederschlage, sowie die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Im Ausbildungsziel werde beschrieben, über welche Kompetenzen Notfallsanitäter verfügen müssen, um „kritischen Einsatzsituationen“ gerecht zu werden. Die Beschreibung soll bei der Beurteilung der so genannten Notkompetenz als „Auslegungshilfe“ dienen. Neu ist ebenfalls die Einführung einer Ausbildungsvergütung.
Die beteiligten Bundesministerien hätten dem Entwurf bereits zugestimmt. Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachorganisationen und Verbände seien angehört, ihre Änderungswünsche „weitgehend berücksichtigt“ worden. Beobachter in Berlin gehen aus diesem Grund davon aus, dass das neue Notfallsanitätergesetz das Kabinett problemlos passieren wird. In Kraft treten kann es aber noch nicht. Dazu ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Das Notfallsanitätergesetz, dessen Verabschiedung in Kombination mit der Reform des Hebammengesetzes erfolgt, wird jährlich rund 42 Mio. Euro Mehrkosten verursachen, von denen 90% auf die Gesetzliche Krankenversicherung entfallen. Aufgefangen werden sollen diese Mehrkosten durch Einsparpotenziale bei Krankenhausbehandlungen und die Vermeidung von Notarzteinsätzen, die sich aus der Höherqualifizierung des Rettungsdienstpersonals ergeben. (POG)
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.