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Notfallsanitätergesetz im Gesundheitsausschuss angenommen

27.02.2013, 16:17 Uhr

Foto: K. von Frieling

Rettungsassistentengesetz soll bis Ende 2014 gültig bleiben

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute den Entwurf des Notfallsanitätergesetzes beraten und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Dabei gab es acht Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP, die mit Ausnahme der Linken, die sich der Stimme enthielt, die Zustimmung aller Fraktionen im Ausschuss fanden. Vier Änderungsanträge der SPD wurden abgelehnt.

Die angenommenen Änderungsanträge umfassen u.a. die Ermöglichung des Einsatzes der Schüler als 2. Besatzungsmitglied. In Artikel 1 wird dem § 13 Absatz 2 Satz 1 folgender Satz angefügt: „Während der praktischen Ausbildung an einer genehmigten Lehrrettungswache können die Schülerinnen und Schüler auch zu regulären, dienstplanmäßigen Einsatzdiensten herangezogen werden, wenn die Teilnahme am Einsatzdienst dem Zweck der Ausbildung dient und sich der Ausbildungsträger nach einer Überprüfung ihrer Kompetenz vergewissert hat, dass die Schülerin oder der Schüler dazu in der Lage ist.“ Dies soll gewährleisten, dass die Schüler am Ende der Ausbildung in der Lage sind, eigenverantwortlich Einsätze zu übernehmen.

Auch geändert wird in Artikel 1 der § 31 Absatz 2 Satz 1, um die Übergangsphase zur Sicherstellung von genügend akademisch qualifiziertem Lehrpersonal zu verlängern. Die im Gesetzentwurf bisher vorgesehenen fünf Jahre seien für den umfassend neu gestalteten Beruf des Notfallsanitäters nicht ausreichend, um sicherzustellen, dass rechtzeitig genügend akademisch qualifiziertes Lehrpersonal vorhanden sei. Zudem wird die Geltung des Rettungsassistentengesetzes bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Dies wird für erforderlich gehalten, um einem möglichen Nachwuchsmangel im Rettungsdienst und einer Absolventenlücke im Jahr 2016 entgegenzuwirken. Damit ist es bis Ende 2014 möglich, eine Ausbildung nach dem Rettungsassistentengesetz zu beginnen. Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit – insbesondere für die Auszubildenden – wird diese temporäre Weitergeltung des Rettungsassistentengesetzes auf ein Jahr und damit auf den unbedingt notwendigen Zeitraum begrenzt.

Nachdem der Gesetzentwurf um 21.25 Uhr im Deutschen Bundestag abgestimmt wird, ist er am Mittwoch, dem 6. März 2013, noch Thema im Gesundheitsausschuss und am 7. März 2013 im Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Deutschen Bundesrates. Wenn er dann voraussichtlich am 22. März noch die Plenarsitzung des Bundesrates passiert, kann er zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

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