Der Arbeiter-Samariter-Bund moniert, dass wichtige Empfehlungen aus den eigenen Reihen – ASB-Fachleute hatten an der durch das Bundesministerium für Gesundheit einberufenen Expertengruppe zur Erstellung des nun vorliegenden Gesetzentwurfes mitgearbeitet – in dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht aufgenommen worden seien. Daher sehe man sich veranlasst, eine umfassende Stellungnahme abzugeben (diese findet sich hier). Um langfristig den Rettungsdienst in Deutschland auf hohem Niveau durchführen zu können, sei – insbesondere unter den demografischen Veränderungen – die Schaffung eines Berufsbildes notwendig, das durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt sei. Der vorliegende Entwurf bilde eher „eine Diskussionsgrundlage“. Diese müsse allerdings noch ausgearbeitet werden, da es noch viele offene Fragen gebe, die durch den Gesetzgeber zu beantworten seien.
Der ASB warnt davor, das gesetzgebende Verfahren übereilt fortzusetzen, „auch und gerade aufgrund der Bedeutung des Rettungsdienstes für die Bevölkerung in Deutschland.“ Ferner möchte es der ASB nicht versäumen, „darauf hinzuweisen, dass die kurze Fristsetzung zur Abgabe einer fundierten Stellungnahme der Bedeutung des Rettungswesens als wichtigen Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht gerecht wird.“
Die vollständige Stellungnahme des ASB findet sich hier.