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Notfallsanitätergesetz schafft mehr Rechtssicherheit

25.06.2012, 13:35 Uhr

Stellungnahme von Ver.di zum Referentenentwurf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di begrüßt, dass die Ausbildung im Rettungsdienst neu geregelt werden soll, und zwar in Form einer dreijährigen Ausbildung unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Damit seien Teile der gewerkschaftlichen Forderungen aufgegriffen worden. Um Qualitätsstandards der beruflichen Bildung umfassend zu sichern und Sonderregelungen zu vermeiden, solle der Beruf aber auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt werden. Bei den Ausbildungszielen sehe man insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem Rettungsassistentengesetz, da aktuelle Entwicklungen in der Praxis aufgegriffen und mehr Rechtssicherheit für die im Rettungsdienst Beschäftigten geschaffen werde.

Ausdrücklich begrüßt wird von Seiten der Gewerkschaft, dass die bestehende Rechtslücke in dem Entwurf durch die Vermittlung von Kompetenzen zur Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten geschlossen werde. Es sei zudem erfreulich, dass der Entwurf ein eigenständiges Berufsprofil schärfe und eigenverantwortlich auszuführende Aufgaben enthalte. Äußerst kritisch bewertet wird aber aber die – im Rahmen der Mitwirkung stattfindende – Übertragung von staatlichen Aufgaben an den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, denn ihm werde – anstatt einer eindeutigen Regelung im Berufsgesetz – die Entscheidung über die auszuübenden Tätigkeiten überlassen. Hier werde das Bestreben um einen einheitlichen Standard der in der Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen unterlaufen.

Ver.di fordert außerdem den Gesetzgeber auf, präzise Regelungen zur Finanzierung zu treffen. Insbesondere die Finanzierung der Schulen solle über eine Länderfinanzierung geregelt werden. Besonders kritisch werden die im Entwurf benannten Übergangvorschriften mit Ergänzungsprüfungen gesehen. Die neu geregelten Tätigkeiten sollten durch ein Bundesgesetz geregelt und in die Ausbildung aufgenommen werden. Jedoch dürfe dies nicht zur Ausgrenzung von Rettungsassistenten führen, die genau diese Tätigkeiten schon jahrelang durchführten. Ver.di fordert deshalb mit Nachdruck, dass Rettungsassistenten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes fünf Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten 10 Jahre und eine regelmäßige Fortbildung nachweisen können, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ führen dürfen.

Die Stellungnahme von Ver.di zum Referentenentwurf findet sich hier.

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