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Notfallsanitätergesetz sollte steuerfinanzierte Ausbildung anstreben

28.06.2012, 12:58 Uhr

Foto: RKiSH

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Referentenentwurf

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hat ebenfalls eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Notfallsanitätergesetzes vorgelegt. „Mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen im Rettungsdienst“, heißt es darin, „ist die durch das Notfallsanitätergesetz angestrebte Verbesserung der Qualifikation des nicht-ärztlichen Personals sinnvoll.“ Die Einführung einer dreijährigen Ausbildung sowie die Übertragung erweiterter Kompetenzen an die dann besser ausgebildeten Notfallsanitäter werden vom GKV grundsätzlich begrüßt. 

Änderungsbedarf sieht der Spitzenverband beim Thema Einsatz des Auszubildenden als Einsatzkraft und den zu erwartenden Kostenfolgen. Schülerinnen und Schüler sollten nach Auffassung der Krankenkassen schon während ihrer Ausbildung nach einer entsprechend qualifizierenden Zwischenprüfung Aufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernehmen dürfen. Damit könne auch eine gewisse Kompensation zur Zahlung der verpflichtend eingeführten Ausbildungsvergütung erreicht werden. Auch ein Eintrittsalter in den Beruf des Notfallsanitäters von unter 18 Jahren sieht die GKV kritisch.

Bei der zukünftigen Kostenbelastung der GKV erwartet der Spitzenverband eine Steigerung um das Vierfache des jetzigen Kostenvolumens auf 200 Mio. Euro, die zu etwa 90% von der GKV zu tragen sei. Rettungsdienst sei aber Teil der Gesundheitsvorsorge und öffentlichen Gefahrenabwehr und damit eine öffentliche Aufgabe. Besser ausgebildete Notfallsanitäter würden auch im Katastrophenschutz und für die Bewältigung von Großschadensereignissen gebraucht, die nicht in die Finanzierungsverantwortung der GKV fallen. „Dass die durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten, die aufgrund des Aufwands für Lehrrettungswachen, Krankenhäuser oder die zusätzliche Qualifikation der derzeitigen Rettungsassistenten noch weit höher ausfallen können, fast komplett auf die GKV abgewälzt werden sollen, ist daher nicht akzeptabel.“ Den ordnungspolitischen Grundsätzen folgend sollte die Ausbildung zum Notfallsanitäter daher aus Mitteln der für die Daseinsvorsorge zuständigen Gebietskörperschaften finanziert werden.

Die Stellungnahme können Sie hier lesen.

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