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Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mehr Befugnisse erhalten

07.09.2023, 15:12 Uhr

Regierungskommission legt Rettungsdienst-Konzept vor


Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat ihre Neunte Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt, in der es diesmal um die „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ geht. Gefordert werden darin einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes. Erreicht werden soll „eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben“. Dies diene zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit, heißt es dazu. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sagte: „Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben.“

Insgesamt gibt es neun Vorschläge der Regierungskommission, die die folgenden Themen betreffen:

  1. Regelung des Rettungsdienstes im SGBV
  2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung
  3. Einheitliche Qualitätsstandards
  4. Digitales Ressourcenregister
  5. Leitstellen-Organisation
  6. Personalmanagement
  7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen
  8. Allgemeine Gesundheitskompetenz
  9. Finanzierung des Rettungsdienstes

Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und ­sanitätern bei entsprechender Qualifizierung sollen ausgeweitet werden. Dies könne durch eine Generaldelegation erfolgen, die durch die flächendeckend einzuführende ärztliche Leitungen Rettungsdienst erteilt werden könnten. Die Regierungskommission hat einen entsprechenden Vorschlag für verschiedene Ausbildungs- und Qualifikationsstufen und damit verbundene Kompetenzen erarbeitet. Die Befugnisse sollten insbesondere die Gabe von Arzneimitteln inklusive Betäubungsmittel und geeignete invasive Maßnahmen umfassen. Entsprechend sollten perspektivisch speziell qualifizierte Notärztinnen und Notärzte nach einheitlichem Standard präklinisch nur in besonders komplexen Fällen und überwiegend per Luftrettung oder telemedizinisch unterstützend eingesetzt werden. Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollten mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis nach Vorbild anderer Staaten (genannt werden Australien, Großbritannien, die USA, Kanada, Norwegen und Finnland) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen. Zudem käme einer engen personellen und organisatorischen Zusammenarbeit von Notaufnahmen der Krankenhäuser und präklinischer Notfallrettung eine zunehmende Bedeutung zu.

Abhängig von der Krankenhausplanung empfiehlt die Regierungskommission einen Ausbau der Luftrettung, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb. Auch der Transfer zwischen Kliniken und weiteren Gesundheitseinrichtungen müsse ausgebaut, einheitlich geregelt und mit der Notfallrettung verknüpft werden.

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