Die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hat für die Sitzung in der kommenden Woche einen mit „Notruf für den Notfallsanitäter“ überschriebenen Antrag eingereicht, der sich mit der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes im bevölkerungsreichsten Bundesland beschäftigt (Drucksache 16/11699). Darin heißt es, dass trotz des Inkrafttretens des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) am 25. März 2015 die Umstellung auf das neue Berufsbild des Notfallsanitäters nicht reibungslos abläuft. Insbesondere die Städte und Gemeinden als Träger des Rettungsdienstes würden sich einem für sie nicht kalkulierbarem Kostenrisiko ausgesetzt sehen. So würden sich in den ersten Kommunen die Krankenkassen zwar auf den Rettungsdienstbedarfsplan einlassen, aber die Finanzierung des Notfallsanitäters dabei außen vor lassen. Zudem würden Krankenkassen hinsichtlich der Refinanzierungsfrage darauf hinweisen, dass einem gebührenrelevanten Kostenansatz für die Ausbildungs- und Prüfungskosten nach dem Notfallsanitätergesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werde, da die Bestimmung des § 14 Abs. 3 RettG NRW, nach dem diese Kosten als solche des Rettungsdienstes eingeordnet werden, mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig sei.
Darüber hinaus habe die unklare Finanzierungssituation auch Auswirkungen auf die Rettungsdienstschulen: Die letzten Lehrgänge für das alte Berufsbild des Rettungsassistenten laufen aus, die Vollausbildungskurse zum Notfallsanitäter könnten noch nicht umfänglich angeboten werden, da die Unsicherheit der Kostenübernahme bestehe. Zudem würden die Gesundheitsdienste im Lande nicht immer über das entsprechende Personal für die Abnahme der Prüfungen verfügen, sodass insbesondere in ländlicheren Regionen Prüfungskommissionen mit Honorarärzten besetzt werden müssten.
„Alles in allem zeigt sich, dass Nordrhein-Westfalen bei der Umstellung des Berufsbildes auf den Notfallsanitäter weiter den Anschluss verliert“, heißt es in dem Antrag. Einzelne Hilfsorganisationen würden die zeitliche Lücke inzwischen auf vier Jahre beziffern. Die Landesregierung soll deshalb aufgefordert werden festzustellen, dass mit den Kostenträgern eine einvernehmliche und bis auf Weiteres abschließende Regelung der Kostenübernahme für die Notfallsanitäter-Ausbildung und der -Fortbildung erzielt wurde. Außerdem soll eine leichter planbarere und kostenträgerfreundlichere Ausgestaltung der Ergänzungsprüfungen bis zum 31. August 2016 erfolgen. Nicht zuletzt soll die Landesregierung auf der Bundesebene für eine Verlängerung der im NotSanG bundeseinheitlich geregelten Frist zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen eintreten.
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