Der Gesundheitsausschuss und der Innenausschuss des Deutschen Bundesrates haben in ihren Sitzungen am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche den Entwurf des Notfallsanitätergesetzes auf den Tagesordnungen gehabt. Beide Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der Initiative ohne Änderungen zuzustimmen. Der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, den Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss zu geben, wurde im Innenausschuss abgelehnt. Damit sind die Chancen, dass der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 22. März 2013 dem Notfallsanitätergesetz zustimmt, nach Expertenmeinungen gestiegen.
RETTUNGSDIENST wird im April wieder ausführlich über das Notfallsanitätergesetz berichten. Die Ausgabe erscheint aufgrund des Termins der Bundesrat-Plenarsitzung erst am 3. April.