Zur anstehenden Novellierung des Rettungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) hat der Verband der Feuerwehren in NRW in einer 16-seitigen Broschüre eine Reihe von Vorschlägen aufgelistet. Kernziel der Überarbeitung müsse die Adaption des Gesetzes an die aktuellen Reformbemühungen des Gesundheitswesens sein. In der Broschüre heißt es u.a., dass Notfall-KTW als Rettungsmittel des Rettungsdienstes für die Reaktion bei Notfallmeldungen sinnvoll seien, die nicht der Hilfsfrist in der Notfallrettung unterliegen. Personell könnten sie wie KTW besetzt werden, neue Qualifikationen würden nur den Fachkräftemangel verschärfen und die flächendeckende und zuverlässige Etablierung von Notfall-KTW unmöglich machen.
Für die notfallmedizinische Ersteinschätzung sollten Fahrzeuge mit einer telemedizinischen Ausstattung ausrücken, die durch Pflegepersonal oder Rettungssanitäter bzw. Rettungshelfer besetzt werden. Am Einsatzort soll dann eingeschätzt und entschieden werden, ob die Notfallrettung oder ein anderes System (Pflegedienste, Hausarzt, KV-Notdienst usw.) nachgefordert werden müsse. Ein solches System sollte auch im Rahmen einer Experimentierklausel im Rettungsgesetz aufgebaut werden, so der Verband. Ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Erhöhung des Versorgungsniveaus im Rettungsdienst sei dementsprechend die flächendeckende Einführung des Telenotarztes in NRW. Als Standorte dafür seien grundsätzlich nur die Leitstellen geeignet, Kliniken hingegen nur in Ausnahmefällen denkbar.
Bei der Vergabe von Leistungen im Rettungsdienst spricht sich der Verband dafür aus, dass die Träger weiterhin zwischen der Nutzung der Bereichsausnahme oder der Nutzung der regulären Vergabeverfahren wählen können. Denn obwohl die Hilfsorganisationen eine der tragenden Säulen im Rettungsdienst und im Krankentransport seien, habe sich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zunehmend ein heterogenes Bild ergeben. So könnten in einigen Regionen die vertraglichen Verpflichtungen zur personellen Besetzung von Rettungsmitteln nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden. Daher könnten Vergabeverfahren neuen Leistungserbringern einen Marktzugang ermöglichen und die rettungsdienstliche Struktur stärken.
In weiteren Kapiteln geht es u.a. um die Gestellung von Notärzten durch Kliniken, die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) als Kosten des Rettungsdienstes in Verhandlungen einzubringen, flexiblere Anpassungen der Rettungsdienstbedarfsplanungen sowie die Zusammensetzung des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst.
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.