Nach Meinung einiger Teilnehmenden der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin, ist die öffentliche Anhörung zum Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD, in dem weiterhin die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Notfallsanitäter nur im Wege der Delegation vorgesehen ist und die Zuweisung einer eigenständigen Heilkundekompetenz auf der Basis des Heilpraktikergesetzes abgelehnt wird, zufriedenstellend verlaufen. Wichtig sei, dass das Problem auf Seiten des Gesetzgebers endlich erkannt worden ist. Man habe deutlich machen können, in welchem Spannungsfeld sich Notfallsanitäter bei ihrer täglichen Arbeit bewegen würden. Zudem habe man noch einmal mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es nicht um die Ablösung des Standes des Arztes oder des Heilpraktikers gehe, sondern um eine Aufhebung des Strafbarkeitsrisikos für Notfallsanitäter bei der Lebensrettung mit erweiterten Maßnahmen ohne Anwesenheit eines Arztes, die im Notfallsanitätergesetz in Ausbildung und Durchführung klar beschrieben sind.
Eingeladen waren u.a. Vertreter der Bundesärztekammer, des Bundesverbands der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Auf Initiative einiger Abgeordneter sind nachträglich der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) sowie das Bayerische Rote Kreuz eingeladen worden. Der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sei nicht erschienen.
Die Anhörung soll heute ab 18.00 Uhr auf www.bundestag.de zu sehen sein. Entsprechende Entscheidungen sollen in diesem Herbst getroffen werden.