Wie heute bekannt wurde, haben zwölf Nichtregierungsorganisationen (NGO), die temporäre Unterkünfte für Flüchtlinge betreiben, am 10. Februar 2016 ein Schreiben vom österreichischen Innenministerium erhalten, in dem sie aufgefordert werden, die Höhe der Spenden bekannt zu geben, die sie seit dem 4. September 2015 für die Flüchtlingshilfe erhalten haben. Die Summe will der Bund dann von den Zahlungen abziehen, die den NGO für ihre Arbeit mit Flüchtlingen zusteht. Die betroffenen Hilfsorganisationen, darunter das Rote Kreuz und die Volkshilfe Wien, haben dafür kein Verständnis. Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria (FVA), Dachorganisation der spendenwerbenden Organisationen Österreichs, sieht dies laut ORF als einen „Angriff auf alle Spenderinnen und Spender“ – die Menschen hätten für die Flüchtlinge und nicht für das Innenministerium gespendet. „Wenn der Staat beginnt, die gemeinnützigen Organisationen für eigene Zwecke zu missbrauchen, dann hört sich so etwas wie Zivilgesellschaft oder gemeinnützige Tätigkeit auf“, prangert Lutschinger an. Außerdem bringe dieser „Missbrauch der Spendenidee“ so manche NGO „an den Rand der Zahlungsfähigkeit“, so Rotkreuz-Chef Gerry Foitik.
Das Innenministerium hingegen sehe sich laut ORF nur als Bote – die eigentliche Forderung käme vom Finanzamt. Dort heißt es, man wolle nur auf die aktuelle Rechtslage hinweisen. Damit gemeint ist die im Herbst 2015 vereinbarte Sonderrichtlinie zwischen Bund und NGO, die festlegt, dass „grundsätzlich nur jene Kosten förderbar sind, die […] nicht durch Zuwendung Dritter (insbesondere Spenden) abgedeckt sind“. Die Sonderregelung läuft jedoch Ende März 2016 aus. Was danach passiert, ist noch offen.