Gestern hat Innenminister Joachim Hermann (CSU) im Anschluss an ein Gespräch mit den Oberbürgermeistern und Landräten aus den Rettungsdienstbereichen Mittelfranken und Augsburg sowie mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände im Bayerischen Staatsministerium des Innern in München über die Ergebnisse zur Optimierung der Luftrettung im Freistaat informiert. Dabei hatte das Gespräch zum Ziel, einen möglichst breiten Konsens über das weitere Vorgehen zur Verbesserung der Luftrettung zu erreichen. Gegenstand der Beratung war die Umsetzung der bereits vor über einem Jahr von der Staatsregierung angekündigten Stationierung eines weiteren Rettungshubschraubers in Augsburg. Nachdem eine Ausschreibung für das zukünftige Augsburger Luftrettungszentrum auf dem Dach des dortigen Klinikums daran gescheitert war, dass sich kein Betreiber wegen zu hoher Kosten beteiligt hat, muss der zuständige Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung nun dafür sorgen, dass spätestens zum 1. April kommenden Jahres der Flug- und Einsatzbetrieb beginnen kann. Damit verfügt Bayern dann über insgesamt 14 Luftrettungsmittel.
Neben Schwaben stand aber auch die Optimierung der Luftrettung im südwestlichen Mittelfranken und im nordwestlichen Schwaben auf der Tagesordnung. Hierzu erklärte der Innenminister, dass verschiedene alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft worden seien, jedoch eine Verlegung des RTH „Christoph 27“ in Nürnberg nicht zur Diskussion steht. Zur Verbesserung der luftrettungsdienstlichen Versorgung der vorgenannten Regionen soll der Intensivtransporthubschrauber „Christoph Nürnberg“, der zurzeit noch am Verkehrsflughafen Nürnberg stationiert ist, nach Roth in Mittelfranken verlegt werden. Die Verlegung des ITH soll probeweise für ein Jahr ab dem 1. Januar kommenden Jahres erfolgen. In einem Einsatzradius von 60 km könnte der ITH im Dual-Use-Einsatz dann auch den Landkreis Donau-Ries als „schneller Notarztzubringer“ versorgen, wodurch mit einem erheblichen Anstieg an Primäreinsätzen zu rechnen ist. Allerdings dürfe es durch die Verlegung zu keinen Versorgungseinschränkungen in Nürnberg kommen. Möglicherweise müsse nach dem Probebetrieb auch die Stationierung eines weiteren RTH im Grenzgebiet von Bayern und Baden-Württemberg in Erwägung gezogen werden. (Scholl)