Die LMA Deutschland GmbH vollstreckt ein vom Landesgericht Düsseldorf gegen Ambu (Deutschland) GmbH erlassenes Urteil. LMA hat am 22. August 2006 ein Patentverletzungsverfahren gegen Ambu vor dem Landgereicht Düsseldorf gewonnen und kündigt an, die Vollstreckung des noch nicht rechtskräftigen Urteils einzuleiten.
Ambu wird mit sofortiger Wirkung daran gehindert, die AmbuTM-Larynxmasken in Deutschland zu vermarkten, zu verkaufen und zu gebrauchen. Ferner ist Ambu verpflichtet, die in ihrem Besitz und/oder Eigentum befindlichen Masken zu vernichten. Dies betrifft auch solche Masken, die bereits an Kunden geliefert wurden, die jedoch noch nicht vollständig bezahlt wurden und aufgrund dessen noch im Eigentum von Ambu stehen. LMA ist berechtigt, für jeden Fall der Nichtbeachtung des Unterlassungsgebots ein Ordnungsgeld von bis zu 205.000 Euro gegen Ambu zu beantragen. Nach Aussage des LMA-Geschäftsführers Udo Lutz werde seine Firma die Einhaltung des Urteils streng überwachen und „nicht zögern, weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ambu einzuleiten, sollten diese notwendig sein“.
Patentverletzungsurteil gegen Ambu wird vollstreckt
13.09.2006, 11:42 Uhr